7 Regeln für die Benützung des schuleigenen Chromebooks

Zu den Rahmenbedingungen:
Jeder Schülerin und jedem Schüler der 3. Klasse wird von der Schule ein Chromebook als Arbeitsgerät für den Unterricht zur Verfügung gestellt. Das Gerät darf in Ausnahmefällen im Auftrag einer Lehrperson zur Bearbeitung von Hausaufgaben mit nach Hause genommen werden. Für die Nutzung und den gewinnbringenden Einsatz der Chromebooks im Unterricht benötigen die Schüler*innen einen persönlichen Account. Ein solcher wird in Google Workspace for Education Plus durch einen schulinternen Administrator erstellt. Beim Erstellen des Accounts werden nur Name & Vorname mit der Domain “@schule-bellmund.ch” verknüpft und an Google weitergegeben.

Damit das Arbeitsgerät im Unterricht gewinnbringend eingesetzt werden kann, gelten folgende Abmachungen verbindlich:

  1. Die Schülerinnen und Schüler halten ihre Logindaten und Passwort stets geheim. 

  2. Das Chromebook ist Eigentum der Schule und somit ein Arbeitsgerät und keine Gamekonsole. 

  3. Auf dem Gerät darf nur ein Nutzer mit einem Schul-Account eingerichtet werden. Die entsprechende Konfiguration erfolgt unter Anleitung einer Lehrperson und wird von Zeit zu Zeit überprüft. Absichtliche Änderungen der Systemkonfigurationen sind nicht erlaubt. 

  4. Es dürfen keine rechtswidrigen Inhalte (wird im Unterricht thematisiert) auf dem Gerät betrachtet und/oder gespeichert werden. Ganz allgemein sind Handlungen, die nach Schweizerischem Strafgesetzbuch unter Strafe stehen, zu unterlassen.

  5. Die Leitsätze zum Verhalten im Internet und die zusätzlichen Klassenregeln im Umgang mit dem Chromebook und dem Internet sind einzuhalten.

  6. Beschädigungen aller Art am Gerät müssen unverzüglich der Klassenlehrperson gemeldet werden. Die Chromebooks werden nur zugeklappt transportiert. Bei grobfahrlässigem oder bewusst schadhaftem Umgang mit dem Chromebook im Unterricht kann die Schule als Eigentümerin jegliche Haftung ablehnen und der Schülerin / dem Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigten) eine Neubeschaffung in Rechnung stellen. Für zu Hause oder auf dem Schulweg entstandene Schäden haften die Eltern. 

  7. Die Nutzung des Internets an der Schule ist ein Privileg und kein Recht! Digitale Medien brauchen wir in der Schule fürs Arbeiten, nicht zum Vergnügen.