Übertrittsverfahren
Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Ihr Kind aufgrund seiner voraussichtlichen Entwicklung demjenigen Schultyp und denjenigen Niveaufächern zuzuweisen, in denen es am besten gefördert werden kann. Folgende Faktoren sind für die Einteilung entscheidend:
- Die Beurteilung der fachlichen Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik.
- Wobei insbesondere der Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres und der Übertrittsbericht in der 6. Klasse massgebend sind.
- Die Beurteilung der personalen Kompetenzen in allen Fächern.
- Die prognostische Beurteilung.
- Die Selbsteinschätzung der Schülerin / des Schülers.
- Die Beobachtung der Eltern.
Schulmodell Nidau
Der Schulverband Nidau hat das Modell 3a Manuel Die Real- und Sekundarklassen sind im selben Schulhaus. In den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik findet Niveauunterricht statt. So können in den Hauptfächern RealschülerInnen am Sek-Unterricht teilnehmen, wie auch Sek-SchülerInnen am Realunterricht. Können SchülerInnen zwei bis drei Fächer im Sek-Niveau besuchen, gelten sie als Sek-SchülerInnen. Besuchen SchülerInnen zwei bis drei Fächer im Realniveau, gelten sie als Real-SchülerInnen. |
Ablauf
5. Klasse
Wann | Was | Bemerkungen |
1. Quartal | Elternabend 5. Klasse: - Informationen über das Übertrittsverfahren und die möglichen Bildungsgänge in der Sekundarstufe 1 | Broschüre "Alle Wege offen" |
2. Semester | Standortgespräche | Beobachtungshilfe für Eltern |
Ende Schuljahr | Abgabe Beurteilungsbericht an Schüler/innen und Erziehungsberechtigte |
6. Klasse
Wann | Was | Bemerkungen |
1. Semester | Optional: Möglichkeit für ein kurzes Standortgespräch mit Standortbestimmung | |
bis Ende November | Abgabe Zwischenbericht an die Schüler*innen und Eltern / Erziehungsberechtigten | Zwischenbericht |
Mitte bis Ende Januar | Abgabe des Übertrittsberichts und des Übertrittsprotokolls an die Schüler*innen und Eltern / Erziehungsberechtigten | Die Erziehungsberechtigten nehmen die Zuweisung aus ihrer Sicht im Übertrittsprotokoll vor. Beurteilung Lehrplan 21 Übertrittsbericht Beurteilung Lehrplan 21 Übertrittsprotokoll (Deutsch) |
bis Mitte Februar | Übertrittsgespräche mit Schüler*innen und Eltern / Erziehungsberechtigten | Ziel des Übertrittsgesprächs ist es, zu einem gemeinsamen Zuweisungsantrag zu gelangen. Die KLP ergänzt das Übertrittsprotokoll mit dem gemeinsamen Zuweisungsantrag an die Schulleitung. |
Falls kein gemeinsamer Antrag zustande kommt: | Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind mit dem Übertrittsprotokoll an die Kontrollprüfung an oder verzichten im Übertrittsprotokoll schriftlich darauf. Kontrollprüfung Merkblatt für Eltern | |
bis spätestens 16. Februar 2025 | Einforderung des von den Eltern unterschriebenen Übertrittsprotokolls | Bis 20. Februar muss das von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Übertrittsprotokoll mit der Anmeldung für die Kontrollprüfung bzw. mit der Bestätigung des Verzichts zurück zu den Klassenlehrperson. Den Antrag für besondere Prüfungsvorbereitungen muss von den Erziehungsberechtigten bis spätestens 16. Februar 2025 eingereicht werden. |
Mitte Mai | Versand der Klasseneinteilung (inkl. Klassenlisten) an Schüler*nnen und Eltern / Erziehungsberechtigte | |
Anfangs Juni | Bekanntgabe der Stundenpläne |
Übertritt PRIM - Sek I Kontrollprüfung |