Übertrittsverfahren

Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Ihr Kind aufgrund seiner voraussichtlichen Entwicklung demjenigen Schultyp und denjenigen Niveaufächern zuzuweisen, in denen es am besten gefördert werden kann. Folgende Faktoren sind für die Einteilung entscheidend:


  • Die Beurteilung der fachlichen Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik.
  • Wobei insbesondere der Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres und der Übertrittsbericht in der 6. Klasse massgebend sind.
  • Die Beurteilung der personalen Kompetenzen in allen Fächern.
  • Die prognostische Beurteilung.
  • Die Selbsteinschätzung der Schülerin / des Schülers.
  • Die Beobachtung der Eltern.

Schulmodell Nidau

Übertrittsverfahren

Der Schulverband Nidau hat das Modell 3a Manuel

Die Real- und Sekundarklassen sind im selben Schulhaus. In den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik findet Niveauunterricht statt. So können in den Hauptfächern RealschülerInnen am Sek-Unterricht teilnehmen, wie auch Sek-SchülerInnen am Realunterricht. Können SchülerInnen zwei bis drei Fächer im Sek-Niveau besuchen, gelten sie als Sek-SchülerInnen. Besuchen SchülerInnen zwei bis drei Fächer im Realniveau, gelten sie als Real-SchülerInnen.


Ablauf


5. Klasse


WannWasBemerkungen
1. QuartalElternabend 5. Klasse:
- Informationen über das
Übertrittsverfahren und die
möglichen Bildungsgänge in der
Sekundarstufe 1
Broschüre "Alle Wege offen"
2. SemesterStandortgesprächeBeobachtungshilfe für Eltern
Ende SchuljahrAbgabe Beurteilungsbericht an
Schüler/innen und Erziehungsberechtigte

6. Klasse


WannWasBemerkungen
1. SemesterOptional: Möglichkeit für ein kurzes
Standortgespräch mit Standortbestimmung
bis Ende NovemberAbgabe Zwischenbericht an die Schüler*innen und Eltern / ErziehungsberechtigtenZwischenbericht
Mitte bis Ende JanuarAbgabe des Übertrittsberichts und des
Übertrittsprotokolls an die Schüler*innen und Eltern / Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten nehmen die Zuweisung aus
ihrer Sicht im Übertrittsprotokoll vor.
Beurteilung Lehrplan 21 Übertrittsbericht
Beurteilung Lehrplan 21 Übertrittsprotokoll (Deutsch)
bis Mitte FebruarÜbertrittsgespräche mit Schüler*innen und Eltern / ErziehungsberechtigtenZiel des Übertrittsgesprächs ist es, zu einem gemeinsamen
Zuweisungsantrag zu gelangen. Die KLP ergänzt das
Übertrittsprotokoll mit dem gemeinsamen Zuweisungsantrag
an die Schulleitung.
Falls kein gemeinsamer Antrag zustande
kommt:
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind mit dem
Übertrittsprotokoll an die Kontrollprüfung an oder verzichten
im Übertrittsprotokoll schriftlich darauf.
Kontrollprüfung Merkblatt für Eltern
bis spätestens 16. Februar 2025Einforderung des von den Eltern
unterschriebenen Übertrittsprotokolls
Bis 20. Februar muss das von den Erziehungsberechtigten
unterschriebene Übertrittsprotokoll mit der Anmeldung für die Kontrollprüfung bzw. mit der Bestätigung des Verzichts
zurück zu den Klassenlehrperson. Den Antrag für besondere Prüfungsvorbereitungen muss von den
Erziehungsberechtigten bis spätestens 16. Februar 2025 eingereicht werden.
Mitte MaiVersand der Klasseneinteilung (inkl. Klassenlisten) an Schüler*nnen und Eltern / Erziehungsberechtigte
Anfangs JuniBekanntgabe der Stundenpläne