Kindergartenpensum
Eintritt in die Volksschule
Im Jahr, in dem das Kind bis zum 31. Juli vier Jahre alt wird, beginnt die Volksschulzeit.
Im Kanton Bern umfasst die obligatorische Schulzeit den Kindergarten sowie die Volksschule bis zur 9. Klasse – insgesamt 11 Schuljahre. Der Kindergarten ist somit ein fester Bestandteil der Schulzeit.
Reduziertes Pensum
Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind im ersten Kindergartenjahr mit einem reduzierten Pensum starten zu lassen. Bitte vermerken Sie diesen Wunsch auf dem Anmeldeformular.
Ziel ist es, die Kinder schrittweise und entsprechend ihrem Entwicklungsstand an das volle Pensum heranzuführen. Eine Erhöhung des Pensums ist erstmals nach den Herbstferien möglich. Danach kann das Pensum schrittweise um den Nachmittagsunterricht oder den Mittwochmorgen erweitert werden.
Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Rückstellung
Falls Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind noch nicht bereit für den Kindergarteneintritt ist, kann der Eintritt um ein Jahr verschoben werden (Rückstellung gemäss Volksschulgesetz Art. 22 Abs. 2).
Auch bei einer Rückstellung dauert die gesamte Schulzeit in der Regel 11 Jahre; der Schuleintritt erfolgt entsprechend ein Jahr später.
Bitte füllen Sie auch in diesem Fall das Anmeldeformular aus und kreuzen Sie unter «Ich möchte mein Kind NICHT für den öffentlichen Kindergarten anmelden» an.