Dispensationen

Dispensationsgesuche

Bitte beachten Sie, dass das Schulgesetz weitergehende Absenzen nur in ausserordentlichen Fällen zuässt. Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein. Diese werden gemäss den Weisungen der Erziehungsdirektion behandelt.